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AGB



Allgemeine Geschäftsbedingungen PRO-HUNT

Allgemeines
PRO-HUNT Internet Services, Inh. Hr. Okeyo Kennedy (nachfolgend PRO-HUNT), ist der Betreiber eines Internet-Dienstleistungsunternehmens und aller damit verbundenen Nebentätigkeiten, sowie die Vermittlung von Geschäften zwischen Tourismusunternehmen, Veranstaltern und privaten Personen.

Angebot und Angebotsbestätigung
PRO-HUNT ist Vermittler für alle im PRO-HUNT Portal angebotenen Hotels und Veranstaltungsprogramme. Verantwortlich für die Veranstaltung sind die im PRO-HUNT Portal, im Angebot bzw. in der Anmeldung oder Buchungsbestätigung als Anbieter / Veranstalter namentlich aufgeführten Unternehmen und Personen.
Mit der Angebotsbestätigung beauftragt und bevollmächtigt der Auftraggeber/Kunde PRO-HUNT, mit den im Angebot genannten Veranstaltern, Verträge abzuschließen. Da PRO-HUNT als Vermittler tätig wird, bestehen mit der Angebotsbestätigung die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber/Kunde und denen im Angebot aufgezeigten Veranstaltern.

Buchung und Zahlungsbedingungen
Die Buchung einer Reise bzw. Veranstaltung wird wirksam, sobald PRO-HUNT dem Auftraggeber/Kunden die Veranstaltung schriftlich oder per Mail bestätigt. Voraussetzung dafür ist die Angebotsbestätigung seitens des Kunden und der Eingang der im Angebot vereinbarten Anzahlung.
Alle Rechte und Pflichten von PRO-HUNT als Vermittler zur Durchführung der Veranstaltung, ergeben sich aus dem Angebot.
Für Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, muss der Auftraggeber/Kunde bei PRO-HUNT zusätzlich anfragen und diese werden, soweit erfüllbar, separat angeboten und berechnet.

Die Restzahlung des Veranstaltungspreises ist, soweit im Angebot nicht anders geregelt, 40 Tage vor Antritt einer Reise bzw. Veranstaltung fällig. Sollte die Restzahlung nicht rechtzeitig erfolgen, behält sich PRO-HUNT das Recht vor, vom Auftrag zurückzutreten.

Rücktritt vom Angebot bzw. Angebotsbestätigung
Der Auftraggeber/Kunde kann vor Beginn einer Veranstaltung jeder Zeit zurücktreten. Sofern im Angebot keine andere Vereinbarung getroffen ist, verlangt PRO-HUNT folgende Entschädigung:

1.Die Kosten für die Anmeldung, Bearbeitung und Vermittlung.
2.Kosten für bereits beantragte Erlaubnisscheine und Abschusslizenzen.
3.Die Kosten für alle Zusatzleistungen wie z.B. für Absage von Flügen, Leihwagen, Hotels usw..
4.Tritt der Auftraggeber/Kunde 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung zurück, werden zu den vorgenannten Kosten 50 % des Gesamtjagd- bzw. Veranstaltungspreises gemäß Angebot in Rechnung gestellt.
5.Tritt der Auftraggeber/Kunde 40 Tage vor Beginn der Veranstaltung zurück, werden zu den vorgenannten Kosten 75 % des Gesamtjagd- bzw. Veranstaltungspreises gemäß Angebot in Rechnung gestellt.
6.Bei Rücktritt eines Auftraggebers/Kunden ist PRO-HUNT bereit, bei Benennen eines Dritten, der zu gleichen Bedingungen das vorliegende Angebot übernimmt, dieses mit Dritten abzuschließen.

PRO-HUNT kann vom Angebot jederzeit zurücktreten, wenn die Durchführung der Veranstaltung durch nicht vorhersehbare außergewöhnliche Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Dies wäre z.B. der Fall bei Krieg, Streik, innere Unruhen, Epidemien, gesperrte Jagdgebiete, Beschlagnahmung von Unterkünften, Embargos, Naturkatastrophen usw.

Haftung
PRO-HUNT haftet für die ordnungsgemäße Durchführung des ihr erteilten Vermittlungsauftrages.
PRO-HUNT haftet nicht für die vom Veranstalter und/oder anderen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen. Bei der Erteilung von Auskünften hinsichtlich Pass-, Devisen-, Gesundheits-, Waffenbestimmungen usw., wird die Information des Veranstalters weitergegeben.
PRO-HUNT übernimmt keine Haftung für den Jagderfolg, Wildbestand, Reviergröße und Revierbeschaffenheit sowie Trophäenqualität. An ev. Absprachen des Auftraggebers/Kunden mit Dritten wie Jagdpersonal usw. (d.h. im Angebot nicht beschriebene Leistungen) ist PRO-HUNT nicht gebunden.
PRO-HUNT haftet nicht für nicht beeinflussbare Mängel, Unabwägbarkeit und mangelnden Komfort bei den Veranstaltungen. Des Weiteren auch nicht für Unglücksfälle, Gepäckverlust, Beschädigungen, Verspätungen, Schäden und Aufwendungen durch Dritte und aus höherer Gewalt.
PRO-HUNT haftet nicht für Unfälle während der gesamten Veranstaltungsdauer. Darüber hinaus ist der Kunde für den Umgang mit der Waffe und für jede Schussabgabe selbst verantwortlich.

Trophäen und Präparation
Sofern im Angebot keine andere Vereinbarung getroffen ist, werden nach Beauftragung durch den Kunden Vorpräparation, Präparation und Transport von Trophäen in das jeweilige Heimatland gesondert berechnet.
Werden diese Leistungen von Dritten übernommen, übernimmt PRO-HUNT hierfür keine Haftung.
Behördliche Auflagen sind vom Auftraggeber/Kunden selbst zu erfüllen.
Die Bewertung der Trophäen erfolgt ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Landes bzw. Veranstalters und durch die dort zuständigen Stellen.
Ansprüche aus der Bewertung der Trophäen oder Einsprüche des Aufraggebers/Kunden haben gegenüber PRO-HUNT keine Wirkung.

Verjährung und Abtretung
Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers/Kunden gegenüber PRO-HUNT gleich aus welchen Gründen verjähren innerhalb eines Jahres.
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte sowie die gerichtliche Geltendmachung seitens Dritter gegenüber PRO-HUNT im eigenen Namen sind ausgeschlossen.

Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Angebot sowie der dem Angebot zu Grunde liegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat nicht die Unwirksamkeit des Angebotes bzw. der AGB im Ganzen zu Folge. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Gerichtstand ist Frankfurt.


PRO-HUNT
Internet Services, Inh. Hr. Okeyo Kennedy
Frankfurt, Oktober 2004


 

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